Kosten und Abrechnung
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Die Kosten für eine Stunde (je 50 Minuten) betragen 90 €. Bitte klären Sie selbst vor Therapiebeginn, zu welchem Anteil Ihre Krankenversicherung die Therapiekosten übernimmt.
Die Begleichung der Therapiekosten gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker entsprechend der Rechnungslegung, unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenversicherung, ist vom Patienten selbst zu verantworten.
Wenn ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden (unabhängig von den Gründen) vorher abgesagt wird und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, fällt ein Ausfallhonorar an.
Gesetzliche Krankenkassen
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es gibt allerdings Möglichkeiten die Therapie über das sog. Kostenerstattungsverfahren von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernehmen zu lassen, zum Beispiel bei unzumutbaren Wartezeiten. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über das Prozedere. Gerne bin ich Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Selbstzahler
Natürlich können Sie auch als Selbstzahler/in behandelt werden. Die Kosten für eine Stunde (je 50 Minuten) betragen 90 €. Gerne besprechen wir im Vorfeld transparent die Kosten.
- meine Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Mehrwertsteuer befreit, wenn eine therapeutische Anwendung vorliegt
- bei einem Coaching, Beratung fällt zusätzlich zu meinem Honorar die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% an
Wenn ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden (unabhängig von den Gründen) vorher abgesagt wird und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, fällt ein Ausfallhonorar an.
Die Kosten einer Paarberatung oder Paartherapie oder Familientherapie werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen getragen.
Der Preis für eine familientherapeutische Sitzung , sowie einer paartherapeutischen Sitzung( á 50 Minuten) beträgt 120,- €.
Für Familien mit sehr geringem Familieneinkommen können abweichende Preise vereinbart werden. Sprechen Sie mich diesbezüglich bitte an.
Vorteil als Selbstzahler bei einer Therapie
- Sie bekommen umgehend Hilfe und Begleitung – keine Wartezeiten und Bürokratie mit der Krankenkasse
- Sie erhalten keine Diagnose einer psychischen Störung mit Übermittlung an Ihre Krankenkasse
- Sie können mein Honorar als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen
Die Honorarzahlungen erfolgen in bar oder auf Rechnung.